LOHMANN DEUTSCHLAND kritisiert die geplante Änderung des seit 2022 geltenden Gesetzes zum Verbot des Kükentötens
Durch geplante Stichtagsregelung am 12. Bruttag geht Deutschland einen Sonderweg // Forderung nach europaweiter Regelung im gesamten zweiten Drittel der Brut // Warnung vor mangelnder Versorgungssicherheit
Ankum, 24.3.2023 – Deutschlands größter Legehennen-Brütereibetreiber LOHMANN DEUTSCHLAND kritisiert die geplante Änderung des seit 2022 geltenden Gesetzes zum Verbot des Kükentötens. Die Politik von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir verhindert eine unter höchsten Tierschutzstandards in Europa gewährleistete Produktion und macht Deutschland zum Importland von Legehennenküken.
„Dieser neue Vorschlag des Bundeslandwirtschaftsminister schafft eine deutsche Insel in Europa“, sagt Tobias Ferling, Geschäftsführer LOHMANN DEUTSCHLAND. „Wir haben das Verbot des Kükentötens seit dem 1. Januar 2022 konsequent umgesetzt. Als einziger Brütereibetreiber in Deutschland wenden wir fast alle unterschiedlichen Verfahren der Geschlechtsbestimmung an. Jetzt schlägt das Ministerium eine dauerhafte Lösung vor, die in dieser Schärfe nirgendwo in der EU zur Anwendung kommt.“ Während andere Länder in Europa in Sachen Tierschutz mit Deutschland gleichzögen, schaffe die Bundesregierung die Tierhaltung in Deutschland ab und exportiere sie ins Ausland. Ferling: „Deutschland ist viele Jahre Vorreiter in Sachen Tierschutz gewesen, Özdemir ist nun zum Totengräber der besten Nutztierhaltung in Europa geworden. Die Versorgungssicherheit mit dem Grundnahrungsmittel Ei ist damit nicht mehr gewährleistet.“
Ferling fordert stattdessen eine Lösung, vergleichbar mit Frankreich, bei denen die Geschlechtsbestimmung im gesamten zweiten Drittel der Brut erlaubt ist, also bis Tag 15. „Die Münchener Schmerzstudie bestätigt doch gerade, dass wenn überhaupt erst am Ende des zweiten Brutdrittels erste embryonale Reaktionen messbar sind. Daraus ein Schmerzempfinden nach dem Tag 12 abzuleiten ist fragwürdig, da es internationalen wissenschaftlichen Erkenntnissen widerspricht. Mit einem neuen Stichtag am 12. Bebrütungstag wird die Chance eines europäischen Standards vertan.“
Forderung nach dauerhafter Beibehaltung der Gesetzesreglung im zweiten Brutdrittel
LOHMANN DEUTSCHLAND wendet seit Beginn des Jahres 2022 mehrere Verfahren der Geschlechtsbestimmung an und zieht zusätzlich Bruderhähne auf.
Aufgrund der Gesetzesregelung ist die Zahl der Legehennenbrütereien in Deutschland von mehr als 20 auf sieben zurückgegangen, da zunehmend Hennenküken mit Kükentöten aus dem Ausland importiert werden. „Wir sind in Deutschland nur noch begrenzt wettbewerbsfähig. Mit diesem Gesetzesvorschlag werden weitere Standorte geschlossen und eine noch größere Zahl an Küken aus dem Ausland importiert“, prognostiziert Tobias Ferling. Es seien auf dem Agrarsektor einheitliche Regelungen im europäischen Binnenmarkt unbedingt erforderlich, sonst schaffe sich der Standort Deutschland ab.
Tierschutzfokus geht verloren: Optische Verfahren auch am 12. Bruttag möglich
Sollte die neue Regelung in Kraft treten, hat das konkrete Auswirkungen auf alle aktuell in der Praxis angewandten Bestimmungstechnologien. Das optische Verfahren „Cheggy“ von AAT ist weltweit das einzige Verfahren, mit dem große Partien an einem einzigen Tag bestimmt werden können. „Wir wissen aus Versuchen, dass die Cheggy-Technologie auch am 12. Bebrütungstag in der Praxis angewandt werden kann, jedoch die Genauigkeit etwas abnimmt“, sagt AAT-Geschäftsführer Jörg Hurlin. „Daher wurde das Verfahren aus Tierschutzgründen bisher am 13. Tag verwendet. Sollte das Gesetz zukünftig den 12. Tag festlegen, wird das Verfahren am 12. Bebrütungstag Anwendung finden. In der Konsequenz müssen deutlich mehr Bruderhähne aufgezogen werden, da die höchste Bestimmungsgenauigkeit erst am Ende des zweiten Brutdrittels herrscht.“
Alle anderen verwendete invasive Verfahren, die bisher aufgrund des geringen Durchsatzes von LOHMANN DEUTSCHLAND im Brütereialltag von Tag 10 bis 13 angewandt werden müssen, verlieren an Praxisrelevanz. „Die Brütereipraxis braucht bei unterschiedlichen Herdengrößen Flexibilität bei der Geschlechtsbestimmung“, sagt Tobias Ferling.
Hintergrund:
Das Verbot zum Töten männlicher Embryonen im Ei ist seit dem 1. Januar 2022 in Deutschland in Kraft. Seither wird das Geschlecht im zweiten Drittel der Brut bestimmt. Geschlüpfte männliche Küken werden aufgezogen. Ausnahmen dieser Regelung gibt es in Deutschland keine. Ab dem 1. Januar 2024 soll laut Gesetzgebungsplanung die Geschlechtsbestimmung dauerhaft bis zum 12. Bruttag möglich sein. Im europäischen Ausland wie beispielsweise in Frankreich sieht die Regelung vor, das Geschlecht bis zum 15. Tag zu bestimmen. Frankreich hat seinen kompletten Markt zum 1. Januar 2023 umgestellt.
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Foto Banner: © Dirk Bannert
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